Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet
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Gegenstand des Revisionsverfahrens war u. a. die Frage, ob und unter welchen Umständen der Betreiber eines Internetforums vom Verletzten auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung in Anspruch genommen werden kann, die ein Dritter in das Forum eingestellt hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.
Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist. An einer abschließenden Entscheidung war der Senat gehindert, weil der Inhalt des zweiten Beitrags vom Tatrichter noch nicht gewürdigt worden war.
Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06
LG Düsseldorf – Entscheidung vom 14.9.2005 - 12 O 440/04 ./. OLG Düsseldorf – Entscheidung vom 26.4.2006 - I-15 U 180/05
Karlsruhe, den 27. März 2007Quelle:
lawblogKonkret bedeutet das, wenn hier jemand schreibt, der Herr *** ist ein saudummes Arschloch, dann ist das eine Ehrverletzung für den Herrn ***, egal ob es stimmt oder nicht. Sobald mit also dieser Beitrag bekannt wird, muss ich ihn entfernen, ansonsten kann ich in die Pflicht genommen werden.
Das ist, so ganz nebenbei erwähnt, eines der Risiken, die ich als Betreiber dieses Forums trage.